Am Montag den 17. Januar kam es erneut in allen Berliner Bezirken zu Protesten gegen die Coronamassnahmen und eine geplante Impfpflicht. An den Protesten beteiligten sich mehrere tausend Menschen aus allen politischen Richtungen und gesellschaftlichen Schichten.
Gewalt durch Coronaisten
Zu Angriffen und Gewalt durch Coronaisten auf friedliche Menschen kam es in Friedrichshain. Dort fand ein unangemeldeter Spaziergang statt. Dieser wurde von Coronaisten mit Steinen und Gegenständen beworfen. Auch von anderen Spaziergängen gibt es Berichte zu Gewalt durch Coronaisten. Die Polizei selbst ging mit Zwangsmitteln und polizeilichen Massnahmen gegen unangemeldete und friedliche Spaziergänger vor.
Spaziergang in Mitte
In Mitte kam es auch in dieser Woche zu einem Spaziergang. Dieser begann am Alexanderplatz und führte zum Hauptstadtstudio des ZDF. Die Angaben zu den teilnehmerzahlen schwanken zwischen ca. 800 Teilnehmern bis zu 1500 Teilnehmern. Nach Schätzung des Volksboten dürfte die Teilnehmerzahl im oberen dreistelligen Bereich gewesen sein.
Begleitet wurde der Spaziergang von einem kleinen Gegenprotest. Dabei gab es am Anfang des Spazierganges einen Blockadeversuch auf Höhe der Alexpassagen, bei dem es zu einen übertriebenen Aktionismus der Polizei kam. Statt die Gruppe der friedlichen und eher harmlosen Blockierer einfach zu kesseln und den Spaziergang souverän an der Miniblockade vorbeizuführen entschied sich die Polizei zu einen überzogenen Abdrängen der Gruppe.
Coronaisten und Polizeigewalt gegen Volksboten
Bereits beim Eintreffen des Volksboten zeigte sich die Polizei von ihrer schlechtesten und aktivistischsten Seite. Als der Volksbote die Kundgebung des Gegenprotestes dokumentieren wollte, wurde er sofort mit Namen durch den Cornaredner am Mikro begrüßt, und einzelne Coronaisten versuchten ihn sofort mit Transparenten abzuschirmen. Dies war für die Polizei dann ausreichend den Volksboten zu bedrängen und gegen seine journalistische Tätigkeit aktiv zu werden. Man hätte den Eindruck gewinnen können, daß Coronaisten und Polizei den Volksboten bereits erwartet hatten, und gemeinsam ein Zeichen gegen die Pressefreiheit setzen wollten.
Die Polizei wollte nicht nur die Fotoanzahl auf drei Foto begrenzen, sondern untersagte aufgrund einer „Gefahrensituation“ jegliche Dokumentation des Gegenprotestes und setzte dieses Verbot auch mit Gewalt durch. Die verantwortliche Einsatzkraft schien auch nicht zu wissen, wo sich die gut erkennbare Versammlungsfläche des Gegenprotestes befand (Anm. bei Sehschwäche empfiehlt sich auch für Polizisten eine Brille). Denn souverän und angemessen wäre nicht eine Missachtung der Pressefreiheit gewesen und Gewalt gegen einen anerkannten und bekannten Journalisten, sondern eine räumliche Trennung durch verweisen der Abschirmer auf die zugewiesene Versammlungsfläche oder zumindest auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu bestehen und diesen ggf. auch gegen Coronaisten durchzusetzen.
Eine weihnachtliche und kleine Plakatierungsaktion der Coronaisten am 23. Dezember direkt in der Straße des Volksboten um seine Nachbarschaft zu „informieren“ mag eine erhöhte Gefährdung des Volksboten zeigen, aber dies war und ist definitiv kein Grund für den Volksboten seine journalistische Tätigkeit einzustellen. Und eine solche Gefährdung ist auch defintiv keine Begründung die journalistische Tätigkeit durch die Polizei zu behindern oder gar mit Gewalt zu unterbinden.
Es gibt in Deutschland nur eine Grenze für die Pressefreiheit und diese ist das Strafgesetzbuch. Kein Kriterium für die journalistische Tätigkeit ist die Beliebtheit eines Journalisten oder ob die Berichterstattung jemanden gefällt. Und es ist definitiv nicht Aufgabe der Polizei die journalistische Tätigkeit zu zensieren, nur weil dies sich jemand wünscht oder es politisch gewollt wäre.