Am 26. Januar 2022 fand im Bundestag die erste Debatte zur Einführung eines Impfzwanges mit MRNA-Impfstoff in Deutschland statt. Die Einführung einer Impfpflicht ist umstritten, da diese u.a. in das Grundrecht auf Unversehrtheit der Menschen eingreift. Auch würde eine Impfung nicht vor Infektionen durch Corona schützen, sondern nur das Risiko von schweren Komplikationen bei Risikogruppen senken.
Um ein Zeichen gegen den Impfzwang und gegen die Coronazwangsmassnahmen zu setzen, folgten ca. 1000 bis 2000 Menschen Aufrufen von unterschiedlichen Organisationen. Nachdem eine Mahnwache am ARD-Studio durch die Polizei auf 50 Teilnehmer begrenzt wurde, kam es zu spontanen Demonstrationszügen durch Regierungsviertel und Mitte. Vor der russischen Botschaft und am Stadtschloss kesselte die Polizei mehrere hundert Menschen über Stunden ein. Dabei kam es vereinzelt zu einen kleinen Gerangel zwischen einzelnen Teilnehmern und der Polizei. Betroffen von der Einkesselung waren nach mehren Berichten auch Passanten und Touristen, welche keine Versammlungsteilnahme beabsichtigt hatten. Nach Berichten reichte der Polizei zu oft die Anwesenheit an diesen bei Berlinern und Touristen beliebten Orte aus um Ziel von polizeilichen Maßnahmen und Zwangsmitteln zu werden.
Großaufgebot der Polizei gegen friedliche Demonstranten
Die Polizei selbst war mit mehreren tausend Einsatzkräften, Wasserwerfer und Räumpanzern im Einsatz um das Regierungsviertel abzusperren. Alleine auf dem Weg zwischen der Ecke Wilhelmstraße / Unter den Linden und Reichstag musste drei Kontrollen passiert werden, bei der peinlich genau die journalistische Berechtigung des Volksboten geprüft wurde. Der Anblick zweier Wasserwerfer direkt an der Gedenkstätte für die Opfer von Mauerbau, Diktatur und Willkür erinnerte den Volksboten an die Geschehnisse des 18. November 2021 als von dieser Stelle aus Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wurden. Die großräumige Absperrungen gegen friedliche Demonstranten ließ den Volksboten sich fragen, wieviel Angst die Regierenden haben müssen, wenn Menschen friedlich gegen Massnahmen protestieren und so ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
friedlicher Gegenprotest für Impfzwang
Einen Aufruf zu einen Gegenprotest folgten ca. 200 Menschen. Aus ihrer Sicht sei jeder Protest gegen Impfzwang und Coronamassnahmen abzulehnen, da dieser irgendwie rechtsextremistisch, Nazi oder ähnliches wäre. Einige Medienaktivisten im Zwergpinscherformat des coronaistischen Spektrums versuchten erfolglos den Volksboten zu behindern.
Coronaistische Medienaktivisten gegen Pressefreiheit
Mindestens einer der Medienaktivsten wurde wegen des Tatvorwurfs einer früher begangen Straftat im Rahmen seiner Aktivitäten von der Polizei festgenommen. Auch gegen die anderen Medienaktivisten gibt es bereits laufende Strafverfahren zu schwerwiegenden Delikten, welche zum Teil unter Ausnutzung des Presseprivilegs begangen wurden und sich oft auch gegen Journalisten richteten. Bei ihren Aktivitäten kommt es regelmäßig zu Aufrufen gegen andere Journalisten vorzugehen. Dazu werden Fotos, Namen und auch Adressen von Journalisten veröffentlicht, welche in coronaistischen und geboosterten Weltbild als Feind eingestuft werden.
Protest von Beschäftigten der Arztpraxen
Zeitgleich zu den Protesten gegen die Impfpflicht fand am Brandenburger Tor eine Kundgebung von Beschäftigten der Arztpraxen statt. Die medizinischen Fachangestellten würden bereits heute am Limit arbeiten. Durch Corona hätten sich bereits lange bestehende Probleme verschärft. Nach Aussage einer Teilnehmerin würde eine Impflicht die bereits hohen Belastungen noch verschärfen.
„Es besteht ein Fachkräftemangel bei den MFA. Viele halten nur noch durch, weil sie ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen. Doch am Ende dieser Pandemie wird es definitiv nicht mehr ausreichend MFA geben, damit die Arztpraxen die normale ambulante Versorgung absichern können“, ist Hannelore König sicher und fordert, dass die Wertschätzung und Bezahlung der MFA unbedingt verbessert werden muss. Sie verlangt, dass bereits bei den Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerung und eine Tarifbindung festgelegt werden muss.
Quelle – VMF-Online