Am 28. Oktober 2022 blockierten vier Personen durch festkleben auf der Torstraße in Berlin Mitte die Fahrbahn in Richtung U-Bhf. Rosenthaler Platz. Die Berliner Polizei bot den Blockierern an ihr Recht und Meinungs- und Versammlungsfreiheit in angemessener Art und Weise auf den Bürgersteig wahrzunehmen. Dieses Angebot wurde abgelehnt. Daraufhin löste die Polizei die Blockade nach ca. 90 Minuten auf und begründete dies u.a. mit den Anfangsverdacht von Straftaten (u.a. Nötigung), welche gemeinschaftlich durch alle Blockierer begangen wurden.
Zur Auflösung der Blockade und Lösung des Sekundenklebers (in sehr umweltschädlicher Kleinstverpackung) setzte die Berliner Polizei biologisch abbaubares Speiseöl aus wiederverwendeten Flaschen ein. Die Blockierer ließen sich wegtragen und achteten dabei sehr darauf, dass ihre Bekleidung nicht durch das Öl und Sekundenkleber an den Händen verschmutzt wurde.
Die betroffenen Autofahrer blieben gelassen. Wenn es auch oft zu Unmutsäusserungen durch Menschen kam, welche aus beruflichen Gründen (u.a. LKW-Transporte für Einzelhandel und Baustellen) die Straße und das Fahrzeug benutzen müssen. Auch anwessende Passanten reagierten überwiegen genervt und ablehnend bis desinteressiert. Zustimmung zum Anliegen der selbsternannten Weltretter und „Klimaretter“ war vereinzelt wahrzunehmen.
Blockade behindert ÖPNV und Rettungsverkehr
Durch die Blockade selbst war die Nutzung des Abschnittes für den Rettungsverkehr (Krankenwagen und Feuerwehr) und den BVG-Linienverkehr nicht möglich. Grund war die Enge des Abschnittes und die fehlende Möglichkeit der Bildung einer Rettungsgasse.
Betroffene Autofahrer können bei der Berliner Polizei eine Anzeige wegen des dringenden Tatverdachtes der Nötigung stellen. Die Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle und die Internetwache der Polizei Berlin entgegen. Zusätzlich haben betroffene Autofahrer und Arbeitgeber die Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche (u.a. Schadenersatz wegen der Nötigung und daraus ergebenden Kosten) prüfen zu lassen und diese ggf. geltend zu machen. Im Fall einer Straftat haften und zahlen alle Straftäter gemeinsam für die Folgen ihrer Handlung.