Am 24.Oktober 2021 besetzten mehrere hundert Menschen die Baustelle der A100-Verlängerung in Berlin-Neukölln. Der Betreiber der Baustelle erstatte Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen alle Beteiligte. Die polizeilichen Massnahmen dauerten bis in den frühen Morgen um die Personalien aller Personen zu erfassen.
Fotostrecke – Besetzer
Fotostrecke -Polizei aktiv
Behinderung der journalistischen Tätigkeit
Die journalistische Tätigkeit und Dokumentation durch den Volksboten wurde massiv behindert. Aus Sicht der Polizei konnte die Sicherheit des Volksboten wegen des aggressiven Auftretens einzelner Blockierer in der Baustelle nicht gewährleistet werden. Auch kam es zu einen Blockadeversuch des Volksboten, welche im Bereich des dringenden Tatverdachtes einer Nötigung war. Dabei wurde in aktiver Weise versucht den Volksboten an der Wahrnehmung seines Grundrechtes auf Pressefreiheit und freie Berufswahl zu hindern. Die Redaktion wird in den nächsten Tagen entscheiden ob es zu strafrechtlichen Schritten gegen die Beteiligten kommen wird.
Freundlicher Hinweis – Blockadeaktionen können sehr schnell strafrechtlich relevant werden, wenn dabei in unzulässiger Art und Weise auf die Grundrechte Dritter eingewirkt wird. Bei solchen Blockaden kommt man sehr schnell in den Bereich von Nötigung, Landfriedensbruch und anderer Delikte. Bedrängt man dabei sogar Polizisten mit einem transparent um diese zurück zu drängen besteht sogar die Chance auf Delikte wie Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt (Offizialdelikte) – hier drohen sehr hohe Geldstrafen bis hin zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen.